Just Holidays tritt bei den angebotenen Reisen ausschließlich als Reiseveranstalter auf.

An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Geschäfts- und Reisebedingungen informieren.

(Stand Januar 2026)

0. Geltungsbereich der Allgemeinen Reisebedingungen (ARB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB sowie die Artikel 250 und 252 EGBGB und konkretisieren diese.

Bei der Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende. Dabei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder den Reisevertrag für einen oder mehrere andere Reiseteilnehmer abschließt.

Diese ARB finden keine Anwendung, wenn der Reisende keine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z. B. Nur-Hotel-Leistungen, Mietwagen, Ferienwohnungen) bei Just Holidays bucht. Dies gilt auch dann, wenn dem Reisenden für die einzelne Reiseleistung ein Sicherungsschein zur Absicherung des gezahlten Reisepreises ausgehändigt wird.

Diese ARB gelten ebenfalls nicht, soweit Just Holidays ausschließlich als Reisevermittler einer einzelnen Reiseleistung oder einer verbundenen Reiseleistung gemäß § 651w BGB tätig wird und der Reisende hierüber vor der Buchung gesondert und unmissverständlich informiert wurde.

Ferner finden diese ARB keine Anwendung auf Verträge über Reisen, soweit der Reisende Unternehmer ist und mit Just Holidays einen Rahmenvertrag über die Organisation von Geschäftsreisen gemäß § 651a Abs. 5 Nr. 3 BGB zu unternehmerischen Zwecken abgeschlossen hat.

-1- Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende Just Holidays den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Just Holidays GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Just Holidays dem Reisenden eine Reisebestätigung aushändigen.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot Just Holidays vor, an das Just Holidays für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.

1.3. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

-2- Bezahlung

2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins gefordert oder angenommen werden. Just Holidays ist bei der R+V Allgemeine Versicherung AG (Wiesbaden) insolvenzversichert.

2.2. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreis fällig.

2.3. Die Restzahlung des Reisepreis ist spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.

2.4. Gerät der Reisende mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist Just Holidays GmbH nach fruchtloser Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten (siehe Ziffer -5-) zu verlangen.

-3- Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen Just Holidays und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

-4- Leistungsänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Just Holidays nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Ausgewiesene Flug- und Transferzeiten stehen unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung.

4.2. Just Holidays ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

-5- Rücktritt durch den Reisenden (Stornokosten) und Vertragsübertragung

5.1 Rücktritt vor Reisebeginn

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Just Holidays. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2 Entschädigung bei Rücktritt / Nichtantritt

Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Just Holidays eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.

Just Holidays ist berechtigt, diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung des Zeitpunkts des Rücktritts, der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen pauschal zu berechnen.

Die pauschale Rücktrittsentschädigung beträgt pro Reisenden:

bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Gesamtpreises

bis 26. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Gesamtpreises

bis 22. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Gesamtpreises

bis 15. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Gesamtpreises

bis 11. Tag vor Reiseantritt: 70 % des Gesamtpreises

bis 4. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Gesamtpreises

ab dem 3. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Gesamtpreises

ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt: 100 % des Gesamtpreises

Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei Just Holidays.

Dem Reisenden bleibt der Nachweis ausdrücklich vorbehalten, dass Just Holidays kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geltend gemachte Pauschale. In diesem Fall ist die Entschädigung entsprechend herabzusetzen.

5.3 Vertragsübertragung auf einen Ersatzreisenden

Der Reisende kann bis zum Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.

Für die Bearbeitung der Vertragsübertragung erhebt Just Holidays eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 EUR pro Reisenden, sofern nicht nachgewiesen wird, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

Just Holidays kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen seiner Teilnahme entgegenstehen.

Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprüngliche Reisende und der Ersatzreisende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die Bearbeitungsgebühr.

5.4 Reiserücktrittskostenversicherung

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird empfohlen.

-6-. Rücktritt und Kündigung durch Just Holidays

6.1 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Just Holidays kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine in der Reiseausschreibung ausdrücklich angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und

a) in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl sowie der späteste Zeitpunkt des Rücktritts angegeben sind und

b) hierauf in der Reisebestätigung deutlich hingewiesen wurde.

Der Rücktritt ist dem Reisenden spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zu erklären. In diesem Fall werden dem Reisenden alle geleisteten Zahlungen unverzüglich erstattet.

6.2 Rücktritt und Kündigung aus unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien zur Kündigung oder zum Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände bleiben unberührt.

-7- Gewährleistung

7.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder Just Holidays angezeigt werden. Just Holidays kann u.a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

7.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreis verlangen, wenn es sich nicht nur um einen unbedeutenden Mangel handelt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen.

7.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Reisenden ist jedoch nur dann zulässig, wenn Just Holidays keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Reisende hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Just Holidays verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

-8- Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung Just Holidays für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit Just Holidays für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8.2. Die deliktische Haftung Just Holidays für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisender und Reise. Mögliche dar-über hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

8.3. Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen Reisender und der Just Holidays; für solche Leistungen übernimmt Just Holidays keine Haftung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die Just Holidays in den Reiseausschreibungen lediglich als sehenswert vorschlägt.

8.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen Just Holidays ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

-9- Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber Just Holidays zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Schäden oder Zustellungsverzögerungen des aufgegebenen Gepäcks während der Flugbeförderung sollten unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckschäden binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.

-10- Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot

10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind vom Reisenden unverzüglich nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber Just Holidays geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung schriftlich vorzunehmen. Eine Anspruchsanmeldung oder die Einreichung der

Anmeldung beim Reisevermittler (Reisebüro) genügt für die Einhaltung der Frist nicht. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Für die Anmeldung von Reisegepäckschäden und Verspätungen bei Reisegepäck im Zusammenhang mit einer Flugbeförderung gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7 Tagen, Gepäckverspätungen binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.

10.2. – Ansprüche des Reisenden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Just Holidays oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Just Holidays beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Just Holidays oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Just Holidays beruhen. Im Übrigen verjähren Ansprüche des Reisenden nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes. Schweben zwischen Just Holidays und dem Reisenden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, ist die Verjährung gehemmt. Die Verjährung ist gehemmt, bis Just Holidays oder der Reisende die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Sie tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10.3. – Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen Just Holidays an Dritte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Reisenden, Ansprüche an Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder mitreisende Angehörige abzutreten, sofern diese Ansprüche aus demselben Reisevertrag betreffen.

-11- Informationspflichten über Fluggesellschaft

Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft verpflichtet Just Holidays, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Just Holidays verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug/die Flüge durchführen wird/werden. Sobald Just Holidays Kenntnis hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Reisende informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss Just Holidays den Reisenden über den Wechsel informieren. Just Holidays muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende unverzüglich über den Wechsel informiert wird. Eine Liste über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden:

www.lba.de

-12- Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1. Just Holidays steht dafür ein, den Reisenden mit deutscher Staatsbürgerschaft über Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist Just Holidays in der Reiseausschreibung hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.

12.2. Just Holidays haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Just Holidays mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Just Holidays die Verzögerung zu vertreten hat.

12.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation Just Holidays bedingt sind.

-13- Rechtswahl

Auf den Reisevertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und Just Holidays H findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen Just Holidays im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

-14- Gerichtsstand

14.1. Der Gerichtsstand Just Holidays ist der Firmensitz in Berlin.

14.2. Für Klagen Just Holidays gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die kei-nen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz Just Holidays Maßgebend.

-15- Sonstige Bestimmungen

15.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.

15.2. Stand dieser Bedingungen ist Januar 2026

Hinweis zu den Rechten bei Pauschalreisen nach EU-Recht

Just Holidays weist darauf hin, dass dem Reisenden bei Buchung einer Pauschalreise die gesetzlichen Rechte nach den §§ 651a ff. BGB zustehen. Diese Rechte umfassen insbesondere Ansprüche bei Reisemängeln, das Recht auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz sowie gegebenenfalls das Recht zur Kündigung des Reisevertrages nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Vor Abschluss des Reisevertrages erhält der Reisende die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen gemäß Artikel 250 EGBGB in Form des entsprechenden Formblatts für Pauschalreisen. Dieses Formblatt informiert den Reisenden über seine wesentlichen Rechte nach dem Pauschalreiserecht der Europäischen Union.

Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Anfragen und Reisebuchungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.