Gesetzlich vorgeschriebene Information nach Art. 250 EGBGB
**Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB**
Die Kombination von Reiseleistungen, die Ihnen angeboten wird, ist eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Just Holidays trägt die volle Verantwortung für die
ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt Just Holidays über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – falls der Transport Bestandteil der
Pauschalreise ist – für Ihre Rückbeförderung im Fall der Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Reisevertrages.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notrufnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder der Reiseleitung in
Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und gegebenenfalls gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr – auf eine andere
Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffkosten, Steuern) steigen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich
vorgesehen ist. Übersteigt die Preiserhöhung 8 %, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.
Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn sich wesentliche Bestandteile der Pauschalreise erheblich ändern
oder wenn am Bestimmungsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten.
Wird die Pauschalreise vor Reisebeginn durch den Reiseveranstalter abgesagt, hat der Reisende Anspruch auf Rückerstattung und gegebenenfalls
Entschädigung.
Der Reisende kann bei Auftreten eines Mangels eine Preisminderung und/oder Schadensersatz verlangen.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden die Zahlungen des Reisenden zurückerstattet; ist der Transport Bestandteil der Pauschalreise, wird die
Rückbeförderung gewährleistet.
Absicherung bei Insolvenz
Just Holidays ist bei folgendem Versicherer gegen Insolvenz abgesichert:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland
Der Sicherungsschein wird dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss ausgehändigt.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten
Weitere Informationen zu Ihren Rechten bei Pauschalreisen finden Sie in der Richtlinie (EU) 2015/2302 sowie in den §§ 651a ff. BGB.
